Abholung der Klausuren zu "Historische und methodische Grundlagen des BGB" (Wintersemester 25/26)
An unserem Institut liegen ab dem Montag, d. 20.04.26, die Klausuren zu “Historische und methodische Grundlagen des BGB” aus dem Wintersemester 2025/26 zur Abholung bereit.
Die oben genannten Klausuren werden unter der Woche (Mo.-Fr.) jeweils von 10-12 Uhr sowie 14-16 Uhr im 1.OG der Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9 (Köln-Zollstock) herausgegeben. Bitte zeigen Sie bei der Abholung Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie Ihren Personalausweis (diesen bitte im Original) vor.
„Der Kampf ums Recht“ Öffentliches Podiumsgespräch an der Universität zu Köln
Der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Rechtstheorie veranstaltet zusammen mit dem Rheinischen Verein für Rechtsgeschichte e.V. ein Podiumsgespräch unter dem Titel
„Das Erbe von Jherings ‚Der Kampf ums Recht‘ – Was schulden wir dem Recht?“
Wann / Wo: Mittwoch, 29. April 2026, 17.45 Uhr,
HS II, Hauptgebäude der Universität,
Albertus-Magnus-Platz, 50931 Köln.
Rudolf von Jherings 1872 gehaltener Vortrag „Der Kampf ums Recht“ zählt zu den meistgelesenen juristischen Texten. Seine These, dass Recht nicht gegeben, sondern erkämpft werden muss – durch das beharrliche Einfordern subjektiver Rechte –, hat Generationen von Juristinnen und Juristen bewegt, provoziert und inspiriert.
Doch was bedeutet Jherings Kampfmetapher heute? Ist sie zeitlose Wahrheit oder Ausdruck einer spezifischen historischen Konstellation des liberalen Bürgertums? Wie kann das Recht sein Versprechen halten? Was verlangt es dafür von uns?
Kaum jemand ist besser geeignet, den Vortrag in seinen geistesgeschichtlichen Kontext einzubetten, als Michael Kunze, der mit seiner kürzlich erschienenen großen Jhering-Biographie den Menschen hinter dem Text neu sichtbar gemacht hat. Kunze weiß, wie Jhering dachte, zweifelte und selber stritt. Sein Gesprächspartner ist Dan Wielsch, der als Rechtstheoretiker die systematischen Argumente des Textes befragt und überlegt, wie die Thesen von Jhering heute weitergedacht werden können. In den Abend einführen wird der Rechtshistoriker Hans-Peter Haferkamp.
Die Veranstaltung ist Teil der Reihe „Normative Welten. Kölner Diskurse zum Rechtspluralismus“, die unterschiedliche Perspektiven auf das Recht zusammenbringt und mit der interessierten Öffentlichkeit diskutiert.
Näheres unter www.rechtstheorie.uni-koeln.de.
Abholung der Klausuren zu "Deutsche Rechtsgeschichte" (Wintersemester 2025/26)
An unserem Institut liegen ab dem Montag, d. 13.04.26, die Klausuren zu “Deutsche Rechtsgeschichte” aus dem Wintersemester 2025/26 zur Abholung bereit.
Die oben genannten Klausuren werden unter der Woche (Mo.-Fr.) jeweils von 10-12 Uhr sowie 14-16 Uhr im 1.OG der Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9 (Köln-Zollstock) herausgegeben. Bitte zeigen Sie bei der Abholung Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie Ihren Personalausweis (diesen bitte im Original) vor.
Vortrag von Herrn Michael Kunze
Der Rheinische Verein für Rechtsgeschichte e.V. freut sich, dass es ihm gelungen ist,
Herrn Michael Kunze,
Librettist, Schriftsteller, Musikproduzent und Rechtshistoriker,
für einen Vortrag zu gewinnen.
Herr Kunze wird am
Dienstag, den 28. April 2026, um 18.00 Uhr
in Hörsaal XVIII
am Albertus-Magnus-Platz 1 (Uni-Hauptgebäude), 50931 Köln,
zum Thema
„Jhering und das unsichtbare Recht“
sprechen.
Rudolf von Jhering (1818–1892) gilt als einer der produktivsten und einflussreichsten Juristen des 19. Jahrhunderts. Dieser Vortrag verfolgt eine Leitfrage, die Jhering lebenslang beschäftigte: Wie kann Rechtswissenschaft Wissenschaft sein, wenn das Recht nicht im Gesetz aufgeht – und wenn eine religiöse Letztbegründung des Rechts im Zeitalter der modernen Wissenschaft ihre Plausibilität verliert? Ausgangspunkt ist Jherings frühe Prägung durch Aufklärung, Idealismus und empirisches Denken. Der Vortrag zeigt, wie er zunächst in der Begriffsjurisprudenz eine „naturwissenschaftliche“ Methode des Rechts zu finden glaubte: System, Organismus, „Mathematik“ der Begriffe als Schutz gegen den „Druck des Positiven“. Ein konkreter Rechtsfall – die doppelt verkaufte Ladung eines untergegangenen Schiffs – erschüttert diese Hoffnung, weil Jherings geschultes Rechtsgefühl der dogmatischen Logik widerspricht. In Wien formuliert er das Programm einer vom Gesetzgeber unabhängigen Wissenschaft vom Recht; in Göttingen führt ihn die Suche nach dem „Urquell“ des Rechts zur Teleologie: Interesse und Zweck als treibende Kräfte einer sozialen Mechanik, die das „eigentliche“ Recht erzeugt, formt und verändert, bevor es Gesetz wird. Der Vortrag deutet damit Jherings Zweck im Recht als Versuch, das übergesetzliche Recht ohne Rückgriff auf Gott wissenschaftlich zu erklären.
Im Anschluss an den Vortrag laden wir Sie zu einem kleinen Umtrunk ein.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.
Lehrpreis für Herrn Professor Dr. Hans-Peter Haferkamp
Auf der diesjährigen Absolventenfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde Herrn Professor Haferkamp von der Fachschaft Jura der Lehrpreis 2025 für herausragende Leistungen im Bereich der Lehre, insbesondere für Angebote in Grundstudium und Schwerpunkt, verliehen.
Die 2. überarbeitete Auflage des Lehrbuchs "Das BGB" von Herrn Prof. Haferkamp ist erschienen.
Nachruf
Das Institut trauert um Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Luig (11. 9. 1935 - 25. 4. 2022). Klaus Luig war von 1984 bis 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und neuere Privatrechtsgeschichte und Direktor des Instituts für Neuere Privatrechtsgeschichte.
Er war Schüler von Franz Wieacker, bei dem er 1963 promoviert wurde, und von Helmut Coing, unter dem er von 1965 bis 1979 als Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main arbeitete.
Nach der Habilitation im Jahr 1978 folgte ein Ruf nach Passau, wo er mit seiner wachsenden Familie sehr glücklich war. Nach dem Wechsel nach Köln bezog die Familie ein wunderschönes Haus in Laufdistanz zum Institut, in das er mit seiner Frau Hildegard oft und gerne einlud.
Klaus Luig beherrschte die Privatrechts- und insbesondere die Dogmengeschichte von der Antike bis ins 20. Jahrhundert. Er war ein weltweit sichtbarer Spezialist des Vernunftrechts und des Usus modernus pandectarum, also der zwischen Gesellschaftstheorie und Zivilrechtspraxis angesiedelten Rechtswissenschaft des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der ersten deutschen Rechtshistoriker riss er konsequent die traditionellen Grenzen zwischen „romanistischer“ und „germanistischer“ Rechtsgeschichte in seinen Arbeiten ein und dachte das Zivilrecht einer Epoche ganzheitlich. Seine Arbeiten suchten nicht die Nähe zu Großtheorien, sondern waren geprägt durch gediegene Quellenkenntnis, vorsichtige und eindringliche Interpretationen auf dem Boden eminenter Sprachkenntnisse, die Fähigkeit, dies auch zu großen Linien zu verknüpfen und eine klare, schöne Sprache. Dabei suchte er schon in den 1970er Jahren das interdisziplinäre Gespräch und arbeitete insbesondere auch als Herausgeber der Zeitschrift für Historische Forschung mit den historischen Nachbardisziplinen zusammen. Luigs Arbeiten sind im besten Sinne zeitlose Rechtsgeschichte, an der niemand vorbeikommt, der heute in diesen Feldern arbeiten will. Er war wie wenige in ganz Europa vernetzt und sicher einer der auch menschlich besonders geachteten Kollegen. Wo immer man seinen Namen erwähnte, erschien ein Lächeln im Gesicht des Gegenübers. Klaus Luig hat viele Doktoranden betreut und das Institut stets sehr familiär geführt. Drei seiner Schüler sind heute rechtshistorische Professoren: Tilman Repgen und Matthias Armgardt, beide Universität Hamburg sowie Christoph Becker, Universität Augsburg. Seine Exkursionen bleiben denen, die daran teilnehmen konnten, stets unvergesslich. Nach seinem Ausscheiden blieb er dem Institut eng verbunden und nahm auch an der wöchentlichen „Montagsrunde“ teil, solange ihm dies körperlich möglich war. Die gemeinsamen sommerlichen Mittagessen in seinem Garten gehören für mich zu den schönsten Erfahrungen fachlicher und menschlicher Nähe.
Das Institut hat einen berühmten Kopf und wichtigen fachlichen Mitdenker verloren. Ich verliere einen unersetzbaren Freund.
Hans-Peter Haferkamp
Das neue Lehrbuch von Herrn Prof. Haferkamp ist erschienen: "Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB"
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
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