Vortrag von Herrn Professor Avenarius
Der Rheinische Verein für Rechtsgeschichte e.V. freut sich, dass es ihm gelungen ist, Herrn Prof. Dr. Martin Avenarius (Institut für Römisches Recht, Universität zu Köln), für einen Vortrag zu gewinnen.
Herr Avenarius
wird am Dienstag, d. 15.04.2025, um 18 Uhr
im HS XVIII,
Albertus-Magnus-Platz, 50931 Köln,
zum Thema
"Das vorklassische Testament des römischen Rechts – ein Instrument zur pflichtgemäßen Überleitung eines Verantwortungsbereichs"
sprechen.
Man nimmt das Testament heute vielfach als Rechtseinrichtung wahr, an der sich besonders deutlich die kontinuierliche Tradition römischer Konzepte bis in die Gegenwart erweist. Sieht man einmal von bestimmten Merkmalen ab, die das Testament erst dem Einfluss der Kirche verdankt, dann hat die genannte Vorstellung einen wahren Kern – jedenfalls wenn man auf das klassische Testament abstellt, das dem Erblasser weitgehende Freiheit einräumte, über sein Vermögen zu verfügen. In der romanistischen Perspektive aber, in der das römische Recht nicht als Anfang von etwas erscheint, sondern selbst bereits als vorläufiges Resultat, erweist sich das klassische Testament als Ergebnis einer vorausgegangenen Entwicklung, die andere, uns fremdere Formen hervorgebracht hatte. Im Mittelpunkt steht insoweit das vorklassische Testament, das noch keine eigentliche Verfügungsfreiheit gekannt hatte. Es hatte vielmehr überindividuellen Zwecken gedient, an denen sich der Erblasser orientieren musste, wenn er von der Familienerbfolge abweichen wollte.
In dem Vortrag werden die Grundgedanken des 2024 erschienenen Buches „Ordo testamenti. Pflichtendenken, Familienverfassung und Gemeinschaftsbezug im römischen Testamentsrecht“ vorgestellt.
Abholung der Klausuren zu "Deutsche Rechtsgeschichte" und "Historische & methodische Grundlagen des BGB" (SoSe 24)
An unserem Institut liegen die Klausuren zu "Deutsche Rechtsgeschichte" und "Historische und methodische Grundlagen des BGB" aus dem Sommersemester 2024 zur Abholung bereit.
Die oben genannten Klausuren werden unter der Woche (Mo.-Fr.) jeweils von 09.30-12.00 Uhr im 1.OG der Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9 (Köln-Zollstock) herausgegeben. Bitte zeigen Sie bei der Abholung Ihre Studienbescheinigung sowie Ihren Personalausweis vor.
Die 2. überarbeitete Auflage des Lehrbuchs "Das BGB" von Herrn Prof. Haferkamp ist erschienen.
Nachruf
Das Institut trauert um Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Luig (11. 9. 1935 - 25. 4. 2022). Klaus Luig war von 1984 bis 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und neuere Privatrechtsgeschichte und Direktor des Instituts für Neuere Privatrechtsgeschichte.
Er war Schüler von Franz Wieacker, bei dem er 1963 promoviert wurde, und von Helmut Coing, unter dem er von 1965 bis 1979 als Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main arbeitete.
Nach der Habilitation im Jahr 1978 folgte ein Ruf nach Passau, wo er mit seiner wachsenden Familie sehr glücklich war. Nach dem Wechsel nach Köln bezog die Familie ein wunderschönes Haus in Laufdistanz zum Institut, in das er mit seiner Frau Hildegard oft und gerne einlud.
Klaus Luig beherrschte die Privatrechts- und insbesondere die Dogmengeschichte von der Antike bis ins 20. Jahrhundert. Er war ein weltweit sichtbarer Spezialist des Vernunftrechts und des Usus modernus pandectarum, also der zwischen Gesellschaftstheorie und Zivilrechtspraxis angesiedelten Rechtswissenschaft des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der ersten deutschen Rechtshistoriker riss er konsequent die traditionellen Grenzen zwischen „romanistischer“ und „germanistischer“ Rechtsgeschichte in seinen Arbeiten ein und dachte das Zivilrecht einer Epoche ganzheitlich. Seine Arbeiten suchten nicht die Nähe zu Großtheorien, sondern waren geprägt durch gediegene Quellenkenntnis, vorsichtige und eindringliche Interpretationen auf dem Boden eminenter Sprachkenntnisse, die Fähigkeit, dies auch zu großen Linien zu verknüpfen und eine klare, schöne Sprache. Dabei suchte er schon in den 1970er Jahren das interdisziplinäre Gespräch und arbeitete insbesondere auch als Herausgeber der Zeitschrift für Historische Forschung mit den historischen Nachbardisziplinen zusammen. Luigs Arbeiten sind im besten Sinne zeitlose Rechtsgeschichte, an der niemand vorbeikommt, der heute in diesen Feldern arbeiten will. Er war wie wenige in ganz Europa vernetzt und sicher einer der auch menschlich besonders geachteten Kollegen. Wo immer man seinen Namen erwähnte, erschien ein Lächeln im Gesicht des Gegenübers. Klaus Luig hat viele Doktoranden betreut und das Institut stets sehr familiär geführt. Drei seiner Schüler sind heute rechtshistorische Professoren: Tilman Repgen und Matthias Armgardt, beide Universität Hamburg sowie Christoph Becker, Universität Augsburg. Seine Exkursionen bleiben denen, die daran teilnehmen konnten, stets unvergesslich. Nach seinem Ausscheiden blieb er dem Institut eng verbunden und nahm auch an der wöchentlichen „Montagsrunde“ teil, solange ihm dies körperlich möglich war. Die gemeinsamen sommerlichen Mittagessen in seinem Garten gehören für mich zu den schönsten Erfahrungen fachlicher und menschlicher Nähe.
Das Institut hat einen berühmten Kopf und wichtigen fachlichen Mitdenker verloren. Ich verliere einen unersetzbaren Freund.
Hans-Peter Haferkamp
Das neue Lehrbuch von Herrn Prof. Haferkamp ist erschienen: "Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB"
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Link:
https://elibrary.utb.de/doi/book/10.36198/9783838558189
Ausleihe von Büchern & Zeitschriften
Momentan ist die Ausleihe, die Einsicht sowie das Scannen & Kopieren von Büchern & Zeitschriften leider für Studierende und Externe nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.
MitarbeiterInnen der Universität zu Köln können nach Absprache bei uns Bücher ausleihen. Bitte senden Sie eine E-Mail mit den Standort-Nummern der gewünschten Literatur an: inp-sekretariat@uni-koeln.de
Umzug des INP
Unser Institut zieht ab dem 24.08.2020 in die Bernhard-Feilchenfeld-Straße 9 (1. OG), 50969 Köln. Bis Anfang Oktober sind wir daher nur bedingt erreichbar. In dieser Zeit können wir keine Bücher herausgeben, und der Versand von Klausuren kann nur mit Wartezeiten erfolgen. Wir bitten um Verständnis.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, senden Sie bitte eine E-Mail an inp-sekretariatuni-koeln.de