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Der Rheinische Verein für Rechtsgeschichte e.V. freut sich, dass es ihm gelungen ist,
Frau Prof. Dr. Eva Schumann (Georg-August-Universität Göttingen)
für einen Vortrag zu gewinnen.
Frau Schumann wird am
Donnerstag, den 05. November 2026, um 18.15 Uhr
im Hörsaal XVIII, Hauptgebäude der Universität zu Köln, Albertus-Magnus-Platz 1, 50931 Köln,
zum Thema
„Wiltraut Rupp-von Brünneck (1912 – 1977)
und das emanzipatorische Potential der Art. 3 II GG und Art. 6 V GG“
sprechen.
Mit den Aufträgen in Art. 3 II GG und Art. 6 V GG zur Verwirklichung der Gleichberechtigung in Ehe und Familie sowie zur Angleichung der Stellung nichtehelicher Kinder an das Recht ehelicher Kinder mussten in der jungen Bonner Republik zentrale Bereiche des BGB-Familienrechts von 1900 grundlegend reformiert werden. Beide Aufträge waren schon in der Weimarer Reichsverfassung enthalten und hatten in den 1920er Jahren erhebliche, wenngleich im Ergebnis erfolglose Reformaktivitäten hervorgerufen. Als mit Inkrafttreten des Grundgesetzes beide Reformaufträge erneut auf der Agenda standen, sollte eine kleine Gruppe von Juristinnen, zu denen auch die ersten beiden Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts, Erna Scheffler und Wiltraut Rupp-v. Brünneck, gehörten, wesentliche Beiträge zur Entfaltung des in Art. 3 II GG und Art. 6 V GG enthaltenen emanzipatorischen Potentials leisten. Beide waren Teil eines gut funktionierenden Juristinnennetzwerkes, das zur Erreichung seiner Ziele alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzte, einschließlich der Möglichkeit, dem Gesetzgeber mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts die notwendigen, aber lange Zeit aufgeschobenen Reformen abzuringen.
Im Anschluss an den Vortrag laden wir Sie zu einem kleinen Umtrunk ein.
Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.
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Prof. Dr. Dieter Strauch (29. Oktober 1933 – 12. September 2026)
Das Institut trauert um Prof. Dr. Dieter Strauch, der mit dem Institut seit seinem Umbau im Jahr 2003 als immer mitdenkender und im Institut arbeitender Emeritus eng verbunden war.
Strauch wurde in Brandenburg an der Havel geboren. Nach dem dortigen Abitur studierte er in Köln Rechtswissenschaften und promovierte 1959 bei Ernst von Hippel zu dem Thema „Recht, Gesetz und Staat bei Friedrich Carl von Savigny“. Das Thema war eigentlich eine totale Überforderung für einen Doktoranden, aber Strauch gelang es vor allem, durch die Nutzung unbekannter Archivalien ganz neue Facetten zu erschließen. Die schon damals auffallende eindringliche Quelleninterpretation ist der Hautgrund dafür, dass die Arbeit, die 1962 eine sehr seltene 2. Aufl. erlebte, trotz einer seit dieser Zeit geradezu explodierten Savigny-Forschung noch immer Erwähnung findet. Mit der Historischen Rechtsschule war ein erstes Lebensthema gefunden, dem er in späteren Jahren noch weitere Abhandlungen und Quelleneditionen widmete.
Nach seiner Dissertation wechselte er zu Bernhard Rehfeldt, der bereits Zweitgutachter seiner Dissertation gewesen war. Der charismatische Rehfeldt machte aus Strauch einen der besten Kenner der älteren nordischen, insbesondere schwedischen Rechtsgeschichte. 1971 legte er bereits eine Übersetzung des altschwedischen Ostgötenrechts vor, die bereits zeigte, dass er sich tief in die mittelalterliche Sprachenwelt Skandinaviens eingearbeitet hatte. Die vielen nun folgenden Studien auf diesem Forschungsfeld fanden ihre Krönung in der großen Synthese „Mittelalterliches nordisches Recht bis 1500“, dessen beeindruckender Umfang von 886 Seiten im Jahr 2011 in der „völlig neubearbeiteten und erweiterten“ 2. Aufl. 2016 nochmals auf 912 Seiten anwuchs. Für dieses epochale Werk wurde Strauch mit dem hochangesehenen Preis des „Torsten-Janckes-Gedächtnisfonds“ durch die Kungliga Gustav Adolfs Akademien för svensk folkkultur in Uppsala ausgezeichnet. Bis zuletzt blieb Strauch als einer der wenigen Kenner dieses Rechtsgebiets vielgefragt, vor allem als Autor in den zentralen Nachschlagewerken zur mittelalterlichen europäischen Rechtsgeschichte.
Nach seiner Habilitation im geltenden Recht 1970 wurde Strauch 1974 zunächst als außerordentlicher Professor ernannt. Von 1980 war er schließlich bis zu seiner Emeritierung 1999 ordentlicher Professor für Bürgerliches Recht, Deutsche und Nordische Rechtsgeschichte an unserer Fakultät. Danach leitete er bis zu dessen Schließung im Jahr 2003 das Seminar für Deutsches Recht. In dieser Zeit baute er ein drittes Interessengebiet aus, das Rheinische Recht. Das Spektrum war auch hier denkbar weit. Es reichte vom Rheinschifffahrtsrecht, über das Rheinische Recht im BGB, die Kölner Universitätsgeschichte, das Rheinische Notariat, die einzelnen territorialen Studien bis zu einer vielbeachteten Untersuchung zu August Reichensperger als Rechtspolitiker. Besondere Beachtung fanden seine – Jubiläen Kölner Gerichte aufnehmenden – Studien zur Kölner Justizgeschichte und seine Abhandlung zum Großen Schied, mit denen sich Strauch als zentraler Autor der rechtshistorischen Erinnerungskultur der Stadt Köln etablierte. Auch hier entstand mit der großen Monografie zu Rheinischen Gerichten in zwei Jahrhunderten eine Synthese, die heute zu den Grundlagentexten der Rheinischen Rechtsgeschichte zählt. Hinzu kamen schließlich Abhandlungen zum geltenden Recht, Dogmenhistorisches, Handelsrechtsgeschichte, Deutsche Mediävistik, aber auch Spezialthemen, wie seine große Monografie zum Archivalieneigentum. Ein ganz ungewöhnlich breites Oeuvre, das zuletzt 16 Bücher und 152 Abhandlungen zählte.
Dieser breite rechtshistorische Blick machte ihn, nach dem Weggang von Hans-Jürgen Becker aus Köln, im Jahr 1988, zu einem hervorragend geeigneten Vorsitzenden des 1983 gegründeten Rheinischen Vereins für Rechtsgeschichte e.V. Es gelang ihm, neben drei jährlichen Vortragsveranstaltungen, vor allem durch die bald legendären jährlichen Exkursionen zu rechtshistorisch interessanten Orten, die er stets akribisch vorbereitete, den Verein zu einer festen Institution in Köln zu machen. 1998 und 2013 ehrte ihn der Verein daher mit der Herausgabe einer Auswahl seiner rechtshistorischen Schriften und machte ihn 2014 zum Ehrenvorsitzenden.
Dieter Strauch blieb der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät über sechs Jahrzehnte verbunden. Er war bis wenige Jahre vor seinem Tod geradezu unermüdlich tätig und hochproduktiv. Wenn andere einen Aufsatz schrieben, schrieb er ein Buch. Er war ständiger Gast im Institut und an den Aktivitäten des Instituts regelmäßig beteiligt. Wir erinnern uns an ihn als einen warmherzigen, immer zugewandten und dem Institut und der Rechtsgeschichte engagiert verpflichteten Kollegen, dessen Andenken wir stets ehren werden.
Hans-Peter Haferkamp
An unserem Institut liegen ab dem Dienstag, d. 22.09.26, die Klausuren zu “Deutsche Rechtsgeschichte” und “Historische und methodische Grundlagen des BGB” aus dem Sommersemester 2026 zur Abholung bereit.
Die oben genannten Klausuren werden dienstags und donnerstags jeweils von 10-12 Uhr sowie 14-16 Uhr im 1.OG der Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9 (Köln-Zollstock) herausgegeben. Bitte zeigen Sie bei der Abholung Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie Ihren Personalausweis (diesen bitte im Original) vor.
Auf der diesjährigen Absolventenfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde Herrn Professor Haferkamp von der Fachschaft Jura der Lehrpreis 2025 für herausragende Leistungen im Bereich der Lehre, insbesondere für Angebote in Grundstudium und Schwerpunkt, verliehen.
Das Institut trauert um Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Luig (11. 9. 1935 - 25. 4. 2022). Klaus Luig war von 1984 bis 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und neuere Privatrechtsgeschichte und Direktor des Instituts für Neuere Privatrechtsgeschichte.
Er war Schüler von Franz Wieacker, bei dem er 1963 promoviert wurde, und von Helmut Coing, unter dem er von 1965 bis 1979 als Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main arbeitete.
Nach der Habilitation im Jahr 1978 folgte ein Ruf nach Passau, wo er mit seiner wachsenden Familie sehr glücklich war. Nach dem Wechsel nach Köln bezog die Familie ein wunderschönes Haus in Laufdistanz zum Institut, in das er mit seiner Frau Hildegard oft und gerne einlud.
Klaus Luig beherrschte die Privatrechts- und insbesondere die Dogmengeschichte von der Antike bis ins 20. Jahrhundert. Er war ein weltweit sichtbarer Spezialist des Vernunftrechts und des Usus modernus pandectarum, also der zwischen Gesellschaftstheorie und Zivilrechtspraxis angesiedelten Rechtswissenschaft des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der ersten deutschen Rechtshistoriker riss er konsequent die traditionellen Grenzen zwischen „romanistischer“ und „germanistischer“ Rechtsgeschichte in seinen Arbeiten ein und dachte das Zivilrecht einer Epoche ganzheitlich. Seine Arbeiten suchten nicht die Nähe zu Großtheorien, sondern waren geprägt durch gediegene Quellenkenntnis, vorsichtige und eindringliche Interpretationen auf dem Boden eminenter Sprachkenntnisse, die Fähigkeit, dies auch zu großen Linien zu verknüpfen und eine klare, schöne Sprache. Dabei suchte er schon in den 1970er Jahren das interdisziplinäre Gespräch und arbeitete insbesondere auch als Herausgeber der Zeitschrift für Historische Forschung mit den historischen Nachbardisziplinen zusammen. Luigs Arbeiten sind im besten Sinne zeitlose Rechtsgeschichte, an der niemand vorbeikommt, der heute in diesen Feldern arbeiten will. Er war wie wenige in ganz Europa vernetzt und sicher einer der auch menschlich besonders geachteten Kollegen. Wo immer man seinen Namen erwähnte, erschien ein Lächeln im Gesicht des Gegenübers. Klaus Luig hat viele Doktoranden betreut und das Institut stets sehr familiär geführt. Drei seiner Schüler sind heute rechtshistorische Professoren: Tilman Repgen und Matthias Armgardt, beide Universität Hamburg sowie Christoph Becker, Universität Augsburg. Seine Exkursionen bleiben denen, die daran teilnehmen konnten, stets unvergesslich. Nach seinem Ausscheiden blieb er dem Institut eng verbunden und nahm auch an der wöchentlichen „Montagsrunde“ teil, solange ihm dies körperlich möglich war. Die gemeinsamen sommerlichen Mittagessen in seinem Garten gehören für mich zu den schönsten Erfahrungen fachlicher und menschlicher Nähe.
Das Institut hat einen berühmten Kopf und wichtigen fachlichen Mitdenker verloren. Ich verliere einen unersetzbaren Freund.
Hans-Peter Haferkamp
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
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