Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte
Vortrag von Herrn Prof. Dr. Franz Dorn am 11.12.24 um 18.00 Uhr: „Der Diebstahl in 'echter Hungersnot' oder 'et Fringsen' in der Strafrechtsdogmatik der frühen Neuzeit.“
Unser Institut und der Rheinische Verein für Rechtsgeschichte e.V. freuen sich, dass es gelungen ist,
Herrn Prof. Dr. Franz Dorn von der Universität Trier
für einen Vortrag zu gewinnen.
Herr Dorn wird am
Mittwoch, den 11. Dezember 2024, um 18.00 Uhr
im Hörsaal XVIII,
Albertus-Magnus-Platz 1 (Uni-Hauptgebäude), 50931 Köln,
zum Thema
„Der Diebstahl in 'echter Hungersnot' oder 'et Fringsen' in der Strafrechtsdogmatik der frühen Neuzeit.“
sprechen.
Die vom Kölner Kardinal Frings in der berühmten Predigt am Silvesterabend 1946 geäußerte Ansicht, in Notzeiten dürfe man sich auch fremdes Gut aneignen, um sein und das Leben der Angehörigen zu retten, hat ihre Wurzeln im mittelalterlichen kanonischen Recht und ist Ausgangspunkt der Entwicklung des Notstandsgedankens. Er wird mit den mittelalterlichen kanonischen Grundsätzen „Necessitas non habet legem“ (Not kennt kein Gebot) und „Quod non est licitum lege, necessitas facit licitum“ (Was durch Gesetz nicht erlaubt ist, erlaubt die Not) in Verbindung gebracht. Kanonistik und Legistik gelangen allerdings nicht zu einer allgemeinen Notstandsregel, sondern behandeln das Problem bei einzelnen Deliktstatbeständen, vornehmlich beim Diebstahl aus Hungersnot (Notdiebstahl). Dieser wird denn auch als eigener Tatbestand in die für die deutsche Strafrechtsentwicklung maßgebende Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532 aufgenommen. Umstritten war und blieb allerdings zum einen, wie sich die Regelung und der Verzicht auf Strafe oder ihre Milderung dogmatisch begründen ließen, und zum anderen, unter welchen Voraussetzungen von einem Notdiebstahl auszugehen war und welche Reichweite in sachlicher und persönlicher Hinsicht der Tatbestand hatte.
Der Vortrag gibt einen Überblick über die zu beiden Themenkomplexen in der frühneuzeitlichen Strafrechtsdogmatik vertretenen Ansichten, zeigt deren Für und Wider auf und wirft einen Blick auf die Praxis. Vor diesem Hintergrund werden abschließend die Äußerungen des Kardinals Frings zum Notdiebstahl kurz beleuchtet.
Abholung der Klausuren zu "Deutsche Rechtsgeschichte" und "Historische & methodische Grundlagen des BGB" (SoSe 24)
An unserem Institut liegen die Klausuren zu "Deutsche Rechtsgeschichte" und "Historische und methodische Grundlagen des BGB" aus dem Sommersemester 2024 zur Abholung bereit.
Die oben genannten Klausuren werden unter der Woche (Mo.-Fr.) jeweils von 09.30-12.00 Uhr im 1.OG der Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9 (Köln-Zollstock) herausgegeben. Bitte zeigen Sie bei der Abholung Ihre Studienbescheinigung sowie Ihren Personalausweis vor.
Die 2. überarbeitete Auflage des Lehrbuchs "Das BGB" von Herrn Prof. Haferkamp ist erschienen.
Nachruf
Das Institut trauert um Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Luig (11. 9. 1935 - 25. 4. 2022). Klaus Luig war von 1984 bis 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und neuere Privatrechtsgeschichte und Direktor des Instituts für Neuere Privatrechtsgeschichte.
Er war Schüler von Franz Wieacker, bei dem er 1963 promoviert wurde, und von Helmut Coing, unter dem er von 1965 bis 1979 als Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main arbeitete.
Nach der Habilitation im Jahr 1978 folgte ein Ruf nach Passau, wo er mit seiner wachsenden Familie sehr glücklich war. Nach dem Wechsel nach Köln bezog die Familie ein wunderschönes Haus in Laufdistanz zum Institut, in das er mit seiner Frau Hildegard oft und gerne einlud.
Klaus Luig beherrschte die Privatrechts- und insbesondere die Dogmengeschichte von der Antike bis ins 20. Jahrhundert. Er war ein weltweit sichtbarer Spezialist des Vernunftrechts und des Usus modernus pandectarum, also der zwischen Gesellschaftstheorie und Zivilrechtspraxis angesiedelten Rechtswissenschaft des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der ersten deutschen Rechtshistoriker riss er konsequent die traditionellen Grenzen zwischen „romanistischer“ und „germanistischer“ Rechtsgeschichte in seinen Arbeiten ein und dachte das Zivilrecht einer Epoche ganzheitlich. Seine Arbeiten suchten nicht die Nähe zu Großtheorien, sondern waren geprägt durch gediegene Quellenkenntnis, vorsichtige und eindringliche Interpretationen auf dem Boden eminenter Sprachkenntnisse, die Fähigkeit, dies auch zu großen Linien zu verknüpfen und eine klare, schöne Sprache. Dabei suchte er schon in den 1970er Jahren das interdisziplinäre Gespräch und arbeitete insbesondere auch als Herausgeber der Zeitschrift für Historische Forschung mit den historischen Nachbardisziplinen zusammen. Luigs Arbeiten sind im besten Sinne zeitlose Rechtsgeschichte, an der niemand vorbeikommt, der heute in diesen Feldern arbeiten will. Er war wie wenige in ganz Europa vernetzt und sicher einer der auch menschlich besonders geachteten Kollegen. Wo immer man seinen Namen erwähnte, erschien ein Lächeln im Gesicht des Gegenübers. Klaus Luig hat viele Doktoranden betreut und das Institut stets sehr familiär geführt. Drei seiner Schüler sind heute rechtshistorische Professoren: Tilman Repgen und Matthias Armgardt, beide Universität Hamburg sowie Christoph Becker, Universität Augsburg. Seine Exkursionen bleiben denen, die daran teilnehmen konnten, stets unvergesslich. Nach seinem Ausscheiden blieb er dem Institut eng verbunden und nahm auch an der wöchentlichen „Montagsrunde“ teil, solange ihm dies körperlich möglich war. Die gemeinsamen sommerlichen Mittagessen in seinem Garten gehören für mich zu den schönsten Erfahrungen fachlicher und menschlicher Nähe.
Das Institut hat einen berühmten Kopf und wichtigen fachlichen Mitdenker verloren. Ich verliere einen unersetzbaren Freund.
Hans-Peter Haferkamp
Das neue Lehrbuch von Herrn Prof. Haferkamp ist erschienen: "Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB"
Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?
Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.
Link:
https://elibrary.utb.de/doi/book/10.36198/9783838558189
Umzug des Instituts
Unser Institut zieht ab dem 24.08.2020 in die Bernhard-Feilchenfeld-Straße 9 (1. OG), 50969 Köln. Bis Anfang Oktober sind wir daher nur bedingt erreichbar. In dieser Zeit können wir keine Bücher herausgeben, und der Versand von Klausuren kann nur mit Wartezeiten erfolgen. Wir bitten um Verständnis.
Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, senden Sie bitte eine E-Mail an inp-sekretariatuni-koeln.de