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Wir begrüßen Sie am

Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte

17.09.2025

Vortrag von Herrn Prof. Dr. Mathias Schmoeckel (Universität Bonn)

Der Rheinische Verein für Rechtsgeschichte e.V. freut sich, dass es ihm gelungen ist,
Herrn Prof. Dr. Mathias Schmoeckel
für einen Vortrag zu gewinnen.

Herr Schmoeckel wird am
Donnerstag, den 30. Oktober 2025, um 18.00 Uhr
in Hörsaal G (Obergeschoss), 
im Juridicum, Adenauerallee 24-42, 53113 Bonn 
(Gebäudeplan: https://www.jura.uni-bonn.de/juridicum/gebaeudeplan),

zum Thema
„Franz von Assisi und das neue Recht des Marktes“
sprechen.

Franz von Assisi veränderte die Welt, indem er alle Geschöpfe als Bereicherung der menschlichen Gesellschaft wertschätzte und ehrte. Er erkannte, dass alle Menschen besondere Fähigkeiten besaßen, die es ihnen ermöglichten, sich in der Gesellschaft gegenseitig zu ergänzen.

Er betonte, dass durch harte Arbeit und Bildung die Gaben des Einzelnen den sozialen Wohlstand Aller fördern konnten. Die neue, florierende, mittelalterliche Handelswirtschaft erforderte jedoch, dass diejenigen, die nicht in der Lage waren, sich selbst zu versorgen, durch wohltätige Projekte unterstützt wurden. Auch hier ergänzten sich Gegensätze. Franziskaner konnten Kaufleute in ihrer Funktion als Beichtväter beraten und entzogen sich dank ihres Armutsgelübdes doch der Logik der Wirtschaft und gründeten wohltätige Organisationen.

Franz beeinflusste das Rechtsverständnis, indem er die individuelle Verantwortung für den Markt und die Freiheit im Recht im Allgemeinen betonte. Dies bedeutete, dass subjektive Rechte genutzt werden konnten, um die Gesellschaft frei und verantwortungsvoll zu gestalten. Die Wohlhabenden und der Adel konnten Wirtschaft und Gesellschaft ebenso voranbringen wie die Armen, die sich den Arbeitgebern als notwendige Arbeitskräfte zur Verfügung stellten.

Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.
 

 

15.09.2025

Abholung der Klausuren zu "Historische & methodische Grundlagen des BGB" und "Deutsche Rechtsgeschichte" (SoSe 2025)

An unserem Institut liegen ab dem Mittwoch, d. 17.09.25, die Klausuren zu "Historische und methodische Grundlagen des BGB" und “Deutsche Rechtsgeschichte” aus dem Sommersemester 2025 zur Abholung bereit.

Die oben genannten Klausuren werden unter der Woche (Mo.-Fr.) jeweils von 10-12 Uhr sowie 14-16 Uhr im 1.OG der Bernhard-Feilchenfeld-Str. 9 (Köln-Zollstock) herausgegeben. Bitte zeigen Sie bei der Abholung Ihre Immatrikulationsbescheinigung sowie Ihren Personalausweis vor.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass am 01.10. und 08.10.25 keine Abholung möglich ist. 

 

 

30.01.2025

Lehrpreis für Herrn Professor Dr. Hans-Peter Haferkamp

Auf der diesjährigen Absolventenfeier der Rechtswissenschaftlichen Fakultät wurde Herrn Professor Haferkamp von der Fachschaft Jura der Lehrpreis 2025 für herausragende Leistungen im Bereich der Lehre, insbesondere für Angebote in Grundstudium und Schwerpunkt, verliehen.

 

27.10.2023

Die 2. überarbeitete Auflage des Lehrbuchs "Das BGB" von Herrn Prof. Haferkamp ist erschienen.

27.04.2022

Nachruf

Das Institut trauert um Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Luig (11. 9. 1935 - 25. 4. 2022). Klaus Luig war von 1984 bis 2000 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und neuere Privatrechtsgeschichte und Direktor des Instituts für Neuere Privatrechtsgeschichte.

Er war Schüler von Franz Wieacker, bei dem er 1963 promoviert wurde, und von Helmut Coing, unter dem er von 1965 bis 1979 als Referent am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main arbeitete.

Nach der Habilitation im Jahr 1978 folgte ein Ruf nach Passau, wo er mit seiner wachsenden Familie sehr glücklich war. Nach dem Wechsel nach Köln bezog die Familie ein wunderschönes Haus in Laufdistanz zum Institut, in das er mit seiner Frau Hildegard oft und gerne einlud.

Klaus Luig beherrschte die Privatrechts- und insbesondere die Dogmengeschichte von der Antike bis ins 20. Jahrhundert. Er war ein weltweit sichtbarer Spezialist des Vernunftrechts und des Usus modernus pandectarum, also der zwischen Gesellschaftstheorie und Zivilrechtspraxis angesiedelten Rechtswissenschaft des 17. und 18. Jahrhunderts. Als einer der ersten deutschen Rechtshistoriker riss er konsequent die traditionellen Grenzen zwischen „romanistischer“ und „germanistischer“ Rechtsgeschichte in seinen Arbeiten ein und dachte das Zivilrecht einer Epoche ganzheitlich. Seine Arbeiten suchten nicht die Nähe zu Großtheorien, sondern waren geprägt durch gediegene Quellenkenntnis, vorsichtige und eindringliche Interpretationen auf dem Boden eminenter Sprachkenntnisse, die Fähigkeit, dies auch zu großen Linien zu verknüpfen und eine klare, schöne Sprache. Dabei suchte er schon in den 1970er Jahren das interdisziplinäre Gespräch und arbeitete insbesondere auch als Herausgeber der Zeitschrift für Historische Forschung mit den historischen Nachbardisziplinen zusammen. Luigs Arbeiten sind im besten Sinne zeitlose Rechtsgeschichte, an der niemand vorbeikommt, der heute in diesen Feldern arbeiten will. Er war wie wenige in ganz Europa vernetzt und sicher einer der auch menschlich besonders geachteten Kollegen. Wo immer man seinen Namen erwähnte, erschien ein Lächeln im Gesicht des Gegenübers. Klaus Luig hat viele Doktoranden betreut und das Institut stets sehr familiär geführt. Drei seiner Schüler sind heute rechtshistorische Professoren: Tilman Repgen und Matthias Armgardt, beide Universität Hamburg sowie Christoph Becker, Universität Augsburg. Seine Exkursionen bleiben denen, die daran teilnehmen konnten, stets unvergesslich. Nach seinem Ausscheiden blieb er dem Institut eng verbunden und nahm auch an der wöchentlichen „Montagsrunde“ teil, solange ihm dies körperlich möglich war. Die gemeinsamen sommerlichen Mittagessen in seinem Garten gehören für mich zu den schönsten Erfahrungen fachlicher und menschlicher Nähe.

Das Institut hat einen berühmten Kopf und wichtigen fachlichen Mitdenker verloren. Ich verliere einen unersetzbaren Freund.

Hans-Peter Haferkamp

 

05.04.2022

Das neue Lehrbuch von Herrn Prof. Haferkamp ist erschienen: "Wege zur Rechtsgeschichte: Das BGB"

Das BGB von 1900 gilt einerseits als Kodifikation mit klarem „liberalem“ bzw. „unsozialem“ Profil. Es galt andererseits im Kaiserreich, in Weimar, während des Nationalsozialismus, in der DDR bis 1976 und gilt bis heute in der Bundesrepublik. Wie kann ein rechtspolitisch so festgelegtes Gesetz so völlig unterschiedlichen Werteordnungen dienen? Wurde das BGB den wandelnden Umständen angepasst? Wer tat dies? Der Gesetzgeber, die Judikatur oder die Rechtswissenschaft?

Das vorliegende Studienbuch zeichnet die Entstehung und die Geltungsgeschichte der deutschen Privatrechtskodifikation nach. Ziel ist es, der scheinbar zeitlosen Welt des BGB eine historisch-politische Dimension zurückzugeben. In den Blick geraten dabei die Kodifikationsgeschichte, Dogmengeschichte, Justiz- und Wissenschaftsgeschichte und die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Zielpublikum sind Studierende und Privatrechtwissenschaftler.

Link:

https://elibrary.utb.de/doi/book/10.36198/9783838558189

 

 

18.05.2020

Sachverhalt Hausarbeit

Alle Informationen finden Sie unter diesem Link.